Wichtige Prüfungen einer Personen-Notsignalanlagen
Eine Personen-Notsignalanlage kann im Ernstfall nur dann schützen, wenn sie zuverlässig funktioniert. Deshalb gehören Wartung, Funktionskontrolle und regelmäßige Prüfungen zu einem wichtigen Bestandteil des sicheren PNA-Betriebs.
Die DGUV Regel 112-139 enthält konkrete Anforderungen an Betrieb, Wartung und Prüfung von Personen-Notsignalanlagen.
Warum muss eine PNA regelmäßig geprüft werden?
Bei einer PNA geht es nicht nur darum, ob das Gerät eingeschaltet werden kann. Entscheidend ist die Funktion der gesamten Schutzkette.
Ein Alarm muss beispielsweise zuverlässig ausgelöst, übertragen und an der vorgesehenen Empfangsstelle verarbeitet werden können.
Eine technische Störung kann deshalb bei gefährlicher Alleinarbeit unmittelbar relevant sein.
Die DGUV weist darauf hin, dass eine unterbrochene oder gestörte Signalübertragung bei gefährlicher Alleinarbeit dazu führen kann, dass kein ausreichender Schutz mehr gewährleistet ist.
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Nach der DGUV Regel 112-139 muss eine Personen-Notsignalanlage vor der ersten Inbetriebnahme und nach Instandsetzungsarbeiten durch eine befähigte Person geprüft werden.
Eine befähigte Person benötigt aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktuellen beruflichen Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse für die Prüfung von PNA.
Wie häufig muss eine PNA geprüft werden?
Die DGUV Regel 112-139 sieht vor, dass Personen-Notsignalanlagen entsprechend den Benutzungsbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand und ihre Funktionsfähigkeit durch eine befähigte Person geprüft werden.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Prüfbericht zu dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Was gehört außerdem zur Wartung?
Neben den formalen Prüfungen müssen PNA entsprechend den Herstellerangaben gewartet werden.
Die DGUV Regel 112-139 weist darauf hin, dass Personen-Notsignalanlagen keinen Einflüssen ausgesetzt werden dürfen, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können. Dazu können beispielsweise aggressive Atmosphären oder extreme Temperaturen gehören.
Änderungen und Instandsetzungen dürfen nur entsprechend den Vorgaben der DGUV Regel beziehungsweise durch den Hersteller oder vom Hersteller beauftragte Personen durchgeführt werden.
Prüfung ist nicht gleich tägliche Funktionskontrolle
Eine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person ersetzt nicht automatisch die betrieblichen Kontrollen im täglichen Einsatz.
In einem sicheren PNA-Konzept muss daher festgelegt werden, wie vor bzw. während der Nutzung beispielsweise die Einsatzbereitschaft des Geräts, die Energieversorgung, die Funk- beziehungsweise Netzverbindung und die Alarmierung überprüft werden.
Welche Kontrollen im konkreten Betrieb erforderlich sind, hängt von der Anlage und den Herstellerangaben ab.
Die LIV PNA etwa überwacht automatisch die Verbindung zum Server, Operatorstatus, Batterie Zustand oder Sensorik und meldet einen Alarm bei Fehlerhaften Zustand.
Fazit
Die Prüfung einer Personen-Notsignalanlage ist ein wesentlicher Bestandteil des sicheren Betriebs. Die DGUV Regel 112-139 sieht unter anderem eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungsarbeiten und mindestens jährlich vor.
Für Unternehmen bedeutet das: Eine PNA ist nicht mit der Anschaffung einsatzbereit für die nächsten Jahre. Prüfung, Wartung, Funktionskontrolle und Dokumentation gehören dauerhaft zum sicheren Betrieb.
Autor:
LIV tec GmbH – Fachbereich Personen-Notsignal-Anlagen
info@liv-tec.de
