DIN VDE V 0825-1 und DIN VDE V 0825-11 im Detail
Bei der Auswahl einer Personen-Notsignalanlage tauchen häufig die Bezeichnungen DIN VDE V 0825-1 und DIN VDE V 0825-11 auf. Beide Normen beziehen sich auf Personen-Notsignalanlagen, behandeln jedoch unterschiedliche Einsatzbereiche.
Die DGUV unterscheidet zwischen PNA für örtlich begrenzte Anwendungen und PNA für mobile Anwendungen über öffentliche Telekommunikationsnetze.
DIN VDE V 0825-1: PNA für örtlich begrenzte Anwendungen
Die DIN VDE V 0825-1 behandelt drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für gefährliche Alleinarbeiten bei örtlich begrenzten Anwendungen.
Die DGUV führt aktuell DIN VDE V 0825-1:2025-10 + Berichtigung 1:2026-06 als relevante Norm auf.
Solche Systeme eignen sich insbesondere dann, wenn die Absicherung innerhalb eines definierten Betriebs- oder Funkbereichs erfolgen soll.
DIN VDE V 0825-11: PNA für mobile Anwendungen
Die DIN VDE V 0825-11 behandelt dagegen Personen-Notsignalanlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze.
Aktuell nennt die DGUV DIN VDE V 0825-11:2023-02.
Solche Systeme werden als PNA-11 bezeichnet und sind insbesondere für mobile Arbeitsplätze interessant.
Der zentrale Unterschied
Vereinfacht gesagt:
| DIN VDE V 0825-1 | DIN VDE V 0825-11 | |
|---|---|---|
| Anwendung | örtlich begrenzt | mobil |
| Übertragung | eigenes bzw. betriebliches Funknetz | öffentliches Telekommunikationsnetz |
| Typische Bezeichnung | PNA | PNA-11 |
| Einsatz | definierter Betriebsbereich | wechselnde Einsatzorte |
Die Auswahl zwischen beiden Varianten sollte jedoch nicht allein anhand des Einsatzortes erfolgen. Maßgeblich sind die Anforderungen aus der Gefährdungsbeurteilung und die Bedingungen am Arbeitsplatz.
Welche Anforderungen muss eine PNA erfüllen?
Eine geeignete PNA muss die für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen Funktionen zuverlässig bereitstellen.
Dazu gehören je nach System beispielsweise eine manuelle Notsignalauslösung und automatische Alarmierung bei definierten Alarmbedingungen. Die DGUV nennt unter anderem Lage-, Ruhe- und Zeitalarm als mögliche automatische Alarmierungsarten.
Auch die Übertragung des Alarms, die Erreichbarkeit der Empfangsstelle und die Einleitung der Rettungskette müssen berücksichtigt werden.
Norm und Arbeitsschutzregel sind nicht dasselbe
Ein wichtiger Punkt wird bei der Diskussion über PNA häufig übersehen:
Die technische Norm und die arbeitsschutzrechtliche Bewertung sind nicht identisch.
Die DIN VDE V 0825 beschreibt technische Anforderungen an die Geräte und deren Prüfung.
Die DGUV Regel 112-139 behandelt dagegen den Einsatz von Personen-Notsignalanlagen im Zusammenhang mit gefährlicher Alleinarbeit.
Die DGUV weist außerdem darauf hin, dass PNA, die den jeweiligen VDE-Vornormen entsprechen und eine entsprechende Bauartprüfung erfolgreich durchlaufen haben, als geeignete Anlagen für die dort beschriebenen Einsatzfälle angesehen werden können.
Fazit
DIN VDE V 0825-1 und DIN VDE V 0825-11 sind wichtige technische Grundlagen für unterschiedliche PNA-Anwendungen.
Welche Variante für einen Arbeitsplatz geeignet ist, muss anhand der konkreten Gefährdung, der örtlichen Bedingungen, der erforderlichen Alarmierungsfunktionen und der Rettungsorganisation entschieden werden.
Autor:
LIV tec GmbH – Fachbereich Personen-Notsignal-Anlagen
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