Wichtige Notrufmöglichkeiten für Alleinarbeiter
DGUV Information 212-139
Wie kann eine allein arbeitende Person im Notfall schnell Hilfe rufen? Diese Frage steht im Mittelpunkt der
Die Information beschreibt verschiedene Möglichkeiten der Notrufauslösung und zeigt, wie die geeignete Notrufmöglichkeit anhand der Gefährdung ausgewählt werden kann. Moderne PNA Systeme erlauben verschiedene Notrufoptionen zur Alarmierung von Rettungskräften.
Warum ist die Notrufmöglichkeit bei Alleinarbeit so wichtig?
Bei einer allein arbeitenden Person fehlt eine entscheidende Schutzmöglichkeit: Andere Beschäftigte können einen Unfall möglicherweise nicht unmittelbar bemerken.
Besonders problematisch ist eine Situation, in der die betroffene Person nach einem Unfall nicht mehr selbst Hilfe rufen kann.
Deshalb muss bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, ob und wie schnell nach einem Ereignis Hilfe eingeleitet werden kann.
Die DGUV unterscheidet verschiedene Gefährdungsstufen
Die DGUV Information 212-139 unterscheidet bei der Auswahl der Notrufmöglichkeit zwischen geringer, erhöhter und kritischer Gefährdung.
Bei geringer Gefährdung bleibt die Person nach einem schädigenden Ereignis grundsätzlich handlungsfähig. In diesem Fall können je nach konkreten Bedingungen verschiedene Meldeeinrichtungen geeignet sein.
Bei erhöhter Gefährdung muss geprüft werden, welche Notrufmöglichkeit unter den tatsächlichen Bedingungen noch geeignet ist.
Bei kritischer Gefährdung kann eine Person nach einem Unfall handlungsunfähig sein. Die DGUV nennt für diesen Fall insbesondere eine PNA, die den Anforderungen der DGUV Regel 112-139 entspricht, oder die Anwesenheit einer zweiten Person.
Welche Notrufmöglichkeiten gibt es?
Welche technische Lösung geeignet ist, hängt von der konkreten Tätigkeit ab.
Bei einem stationären Arbeitsplatz können beispielsweise technische Anlagen eingesetzt werden, die innerhalb eines begrenzten Bereichs arbeiten.
Für mobile Arbeitsplätze gibt es PNA-11, die öffentliche Telekommunikationsnetze nutzen. Die DGUV weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass die Funktionsfähigkeit einer solchen Lösung von der Verfügbarkeit des jeweiligen öffentlichen Netzes abhängig ist.
PNA oder andere Notruflösung?
Nicht jede allein arbeitende Person benötigt automatisch eine PNA.
Entscheidend ist die Frage, welche Anforderungen die Gefährdungsbeurteilung an die Notrufmöglichkeit stellt.
Wenn eine Person nach einem Unfall beispielsweise noch selbstständig telefonieren kann, kann unter bestimmten Bedingungen eine andere Lösung ausreichend sein. Bei einer kritischen Gefährdung und möglicher Handlungsunfähigkeit reichen einfache Notrufmöglichkeiten dagegen möglicherweise nicht aus.
Die technische Lösung muss deshalb zur Gefährdung passen.
Was passiert nach einem Alarm?
Eine technische Notruflösung ist nur dann sinnvoll, wenn nach dem Alarm eine definierte Rettungskette beginnt.
Bei einer PNA werden Alarme an eine Empfangseinrichtung beziehungsweise Personen-Notsignal-Empfangszentrale übertragen. Dort müssen die notwendigen Informationen verfügbar sein, damit Hilfe koordiniert werden kann. Die DGUV beschreibt dabei unter anderem die Identifikation und Lokalisierung der betroffenen Person sowie – bei entsprechenden Systemen – die Sprachkommunikation.
Fazit
Die DGUV Information 212-139 ist eine wichtige Orientierung für Unternehmen, die Notrufmöglichkeiten bei Alleinarbeit beurteilen müssen.
Sie macht deutlich: Die Auswahl eines geeigneten Notrufsystems beginnt nicht mit einem bestimmten Gerät, sondern mit der Gefährdungsbeurteilung und den Anforderungen an die Rettungskette.
Die DGUV Information 212-139 ist bei der DGUV als eigene Veröffentlichung verfügbar.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Gefährdungsbeurteilung.
Autor:
LIV tec GmbH – Fachbereich Personen-Notsignal-Anlagen
info@liv-tec.de
