Anforderungen und Normen zur Absicherung von Alleinarbeitsplätzen.
Wer allein an wechselnden Orten arbeitet, benötigt eine andere Art der Absicherung als jemand, der dauerhaft an einem festen Arbeitsplatz tätig ist. Für solche mobilen Anwendungen gibt es PNA-11, also Personen-Notsignalanlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze.
Die DGUV beschreibt PNA-11 als Lösung für mobile Arbeitsplätze, beispielsweise für Wartungstechniker oder Monteure, die an wechselnden Einsatzorten tätig sind.
Was bedeutet PNA-11?
PNA-11 bezeichnet Personen-Notsignalanlagen für mobile Anwendungen, bei denen öffentliche Telekommunikationsnetze genutzt werden.
Die technischen Anforderungen sind in DIN VDE V 0825-11:2023-02 beschrieben. Die Norm trägt den Titel „Überwachungsanlagen – Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für Alleinarbeiten – Teil 11: Geräte- und Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze“.
Für welche Arbeitsplätze eignet sich eine PNA-11?
PNA-11 ist insbesondere für Arbeitsplätze interessant, die sich regelmäßig verändern.
Typische Beispiele können sein:
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- Wartungs- und Servicetätigkeiten
- technische Außendienste
- Arbeiten an entfernten Anlagen
- Tätigkeiten von Monteuren
- Arbeiten in weitläufigen Betriebsbereichen
Die DGUV nennt mobile Arbeitsplätze unter anderem bei Wartungstechnikern und Monteuren von Energieversorgungsunternehmen als typische Anwendungsfälle.
Warum spielt das Mobilfunknetz eine wichtige Rolle?
Der Vorteil einer PNA-11 liegt darin, dass kein eigenes lokales Funknetz am jeweiligen Einsatzort vorhanden sein muss. Die Alarmübertragung erfolgt über öffentliche Telekommunikationsnetze.
Gleichzeitig entsteht daraus eine wichtige Anforderung: Die Absicherung ist von der Verfügbarkeit des verwendeten Netzes abhängig.
Die DGUV weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass bei PNA-11 die Verfügbarkeit des öffentlichen Telekommunikationsnetzes berücksichtigt werden muss.
Welche Alarmfunktionen sind möglich?
Personen-Notsignal-Geräte können sowohl einen bewusst ausgelösten Personenalarm als auch automatische Alarme auslösen.
Zu den von der DGUV beschriebenen automatischen Alarmarten gehören beispielsweise Lagealarm und Ruhealarm. Weitere Systeme können unter anderem einen Zeit-, Flucht- oder Verlustalarm unterstützen.
Welche Alarmfunktionen tatsächlich benötigt werden, hängt von der Gefährdungsbeurteilung und der konkreten Tätigkeit ab.
Ist eine PNA-11 automatisch für jede gefährliche Alleinarbeit geeignet?
Nein.
Die DGUV stellt klar, dass der Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer die Eignung der vorgesehenen PNA für die konkrete Schutzaufgabe beurteilen muss. Eine PNA-11 kann auch bei gefährlichen Alleinarbeiten eingesetzt werden, wenn durch die Gesamtheit der technischen Einrichtungen die Anforderungen der DGUV Regel 112-139 erfüllt werden.
Fazit
PNA-11 ist eine wichtige Lösung für die mobile Absicherung allein arbeitender Personen. Sie verbindet die Funktionen einer Personen-Notsignalanlage mit der Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze.
Entscheidend bleiben jedoch immer die Gefährdungsbeurteilung, die technische Eignung der Anlage und die zuverlässige Funktion der gesamten Rettungskette.
Autor:
LIV tec GmbH – Fachbereich Personen-Notsignal-Anlagen
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