Einfach und Verständlich: DGUV Regel 112-139
Die DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ ist eine der wichtigsten Regelungen, wenn es um den Schutz von Beschäftigten bei gefährlicher Alleinarbeit geht. Sie beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Personen-Notsignalanlagen (PNA) eingesetzt werden können und welche Anforderungen an deren Betrieb gestellt werden.
Für Unternehmen stellt sich häufig die Frage: Wann ist eine PNA erforderlich? Welche Gefährdung muss vorliegen? Und welche Anforderungen muss eine technische Lösung erfüllen?
Was ist die DGUV Regel 112-139?
Die DGUV Regel 112-139 trägt den Titel „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ und wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht. Die aktuell bei der DGUV geführte Ausgabe stammt aus Januar 2012.
Die Regel unterstützt Unternehmen bei der Beurteilung und Absicherung von Arbeitsplätzen, an denen Personen allein tätig sind und bei denen eine erhöhte oder kritische Gefährdung bestehen kann.
Die DGUV beschreibt PNA als technische Einrichtungen, mit denen Notrufe beziehungsweise Personenalarme ausgelöst und übertragen werden können. Eine PNA besteht typischerweise aus einem getragenen Personen-Notsignal-Gerät (PNG) und einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ).
Die Gefährdungsbeurteilung steht am Anfang
Eine Personen-Notsignalanlage wird nicht einfach unabhängig vom Arbeitsplatz ausgewählt. Ausgangspunkt ist immer die Gefährdungsbeurteilung.
Die DGUV weist darauf hin, dass zunächst beurteilt werden muss, welche Gefährdungen mit der Tätigkeit verbunden sind. Bei erhöhter Gefährdung ist nach der DGUV Regel 112-139 eine Risikoberechnung vorzunehmen. Daraus ergibt sich, ob Alleinarbeit zulässig ist, eine technische Überwachung erforderlich wird oder die Alleinarbeit nicht zulässig ist.
Entscheidend sind dabei unter anderem die möglichen Folgen eines Unfalls, die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und die Zeit, die bis zum Beginn der Hilfeleistung vergehen darf.
Welche Funktion hat eine PNA?
Eine PNA soll sicherstellen, dass nach einem Unfall oder einer anderen Notsituation möglichst schnell ein Alarm ausgelöst und eine Rettungskette eingeleitet werden kann.
Der Alarm kann beispielsweise bewusst durch Betätigung einer Nottaste ausgelöst werden. Je nach System können zusätzlich automatische Alarmfunktionen vorhanden sein, beispielsweise bei einer bestimmten Lage oder bei längerer Bewegungslosigkeit.
Eine PNA kann außerdem Informationen zur Identifikation und – abhängig vom System – zur Lokalisierung der betroffenen Person bereitstellen.
Welche PNA gibt es?
Die DGUV unterscheidet unter anderem zwischen PNA für örtlich begrenzte Anwendungen und mobilen PNA unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze, den sogenannten PNA-11 oder mit Sprachverbindung PNA-S.
Für örtlich begrenzte Anwendungen ist insbesondere die Normenreihe DIN VDE V 0825-1 relevant. Für mobile Anwendungen über öffentliche Telekommunikationsnetze gilt DIN VDE V 0825-11.
Was bedeutet die DGUV Regel 112-139 für Unternehmen?
Die DGUV Regel 112-139 ist vor allem ein Werkzeug für die praktische Umsetzung des Arbeitsschutzes. Sie ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung, sondern unterstützt den Arbeitgeber dabei, aus der ermittelten Gefährdung geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Eine PNA kann dabei eine wichtige technische Schutzmaßnahme sein. Ob sie tatsächlich erforderlich und geeignet ist, hängt jedoch immer vom konkreten Arbeitsplatz, der Tätigkeit und der Gefährdungssituation ab.
Fazit
Die DGUV Regel 112-139 bildet eine wichtige Grundlage für den Einsatz von Personen-Notsignalanlagen bei gefährlicher Alleinarbeit. Für Unternehmen empfiehlt es sich, zunächst die Gefährdung systematisch zu beurteilen und anschließend zu prüfen, welche organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Die vollständige DGUV Regel 112-139 ist bei der DGUV als PDF verfügbar.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Gefährdungsbeurteilung oder arbeitsschutzrechtliche Beratung.
Quellen
Weitere Informationen
Autor:
LIV tec GmbH – Fachbereich Personen-Notsignal-Anlagen
info@liv-tec.de
