Smartwatch oder PNA? 13 Fragen zum Alleinarbeiterschutz

Smartwatch Alleinarbeiterschutz: Reicht sie als PNA aus?

Smartwatches mit SOS-Taste, Sturzerkennung und GPS-Ortung werden zunehmend für den Alleinarbeiterschutz angeboten. Die Funktionen wirken auf den ersten Blick ähnlich wie die einer professionellen Personen-Notsignal-Anlage, kurz PNA.

Doch ein Endgerät, das einen Notruf auslösen kann, ist nicht automatisch eine vollständige Sicherheitslösung.

Für Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und betriebliche Sicherheitsverantwortliche ist deshalb eine andere Frage entscheidend:

Wird lediglich ein Alarm ausgelöst oder ist die gesamte Rettungskette nachweisbar überwacht?

Die DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ behandelt nicht nur die Bereitstellung einer PNA. Sie umfasst unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, technische Alarme bei Ausfall der Anlage, die Dokumentation von Alarmen, Funktionstests, Alarmübungen, Prüfungen sowie Betrieb und Wartung.

Dieser Beitrag zeigt, welche Fragen Sie Anbietern von Smartwatch-, App- und PNA-Lösungen stellen sollten, bevor Sie sich für ein System entscheiden.

Smartwatch Alleinarbeiterschutz: Wann ist eine Smartwatch für den Alleinarbeiterschutz geeignet?

Ob eine Smartwatch, eine Notruf-App oder eine professionelle PNA geeignet ist, kann nicht allein anhand der Produktfunktionen entschieden werden.

Ausgangspunkt muss die Gefährdungsbeurteilung des konkreten Arbeitsplatzes sein. Die DGUV Information 212-139 „Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen“ unterscheidet Gefährdungsstufen und ordnet technische oder organisatorische Maßnahmen entsprechend der ermittelten Gefährdung ein. Sie weist außerdem darauf hin, dass mit zunehmender Gefährdung die technische Überwachung sicherer und zuverlässiger funktionieren muss.

Eine Smartwatch kann für bestimmte Einsatzbedingungen durchaus eine geeignete Meldeeinrichtung sein. Vor der Auswahl muss jedoch geklärt werden:

  • Welche Gefährdungen bestehen?
  • Kann die betroffene Person nach einem Unfall noch selbst handeln?
  • Welche Kommunikationswege sind am Arbeitsplatz verfügbar?
  • Wie schnell müssen Hilfsmaßnahmen beginnen?
  • Wie werden Verbindungsausfälle erkannt?
  • Wer nimmt einen Alarm entgegen?
  • Wie wird die betroffene Person gefunden?
  • Welche technischen und organisatorischen Nachweise liegen vor?

SOS-Taste und Sturzerkennung reichen nicht aus

Viele Smartwatch-Lösungen verfügen über sinnvolle Sicherheitsfunktionen:

  • manuelle SOS-Auslösung
  • Sturz- oder Lageerkennung
  • Bewegungslosigkeitsalarm
  • GPS-Ortung
  • Sprachkommunikation
  • Mobilfunk- oder WLAN-Anbindung
  • Verbindung zu einem zusätzlichen Bluetooth-Notruftaster

Diese Funktionen können einen wichtigen Beitrag zum Schutz allein arbeitender Personen leisten.

Sie beantworten aber noch nicht, was geschieht, wenn eine beteiligte Komponente ausfällt. Ein Notruf kann nur helfen, wenn er übertragen, empfangen, bearbeitet und in konkrete Hilfsmaßnahmen überführt wird.

Deshalb sollte stets die vollständige Rettungskette betrachtet werden:

Endgerät → Funk- oder Datennetz → Server → Alarmempfangsstelle → Alarmbearbeitung → Hilfsmaßnahme

Die folgenden 13 Fragen helfen Ihnen bei einer systematischen Anbieterprüfung.

1. Smartwatch Alleinarbeiterschutz: Welche Komponenten gehören zur Schutzfunktion?

Lassen Sie sich zunächst die vollständige Systemarchitektur darstellen.

Eine Smartwatch kann beispielsweise direkt über Mobilfunk kommunizieren. Andere Lösungen benötigen zusätzlich ein Smartphone, eine App, ein Bluetooth-Gerät, ein Gateway oder einen Cloud-Dienst.

Fragen Sie den Anbieter:

  • Welche Komponenten sind für die Schutzfunktion zwingend erforderlich?
  • Kann die Uhr selbstständig kommunizieren?
  • Wird zusätzlich ein Smartphone oder Gateway benötigt?
  • Welche Cloud- oder Serverdienste werden verwendet?
  • Welche Komponenten liegen in der Verantwortung des Anbieters?
  • Welche Komponenten muss der Betreiber bereitstellen?
  • Was passiert beim Ausfall einer einzelnen Komponente?

Eine verständliche Systemdarstellung sollte alle für die Alarmübertragung erforderlichen Bestandteile enthalten.

2. Wird die vollständige Übertragungskette überwacht?

Die technische Funktion des Endgeräts allein genügt nicht. Entscheidend ist, ob auch die Verbindung bis zur Alarmempfangsstelle verfügbar ist.

Fragen Sie:

  • Welche Verbindungen werden permanent oder zyklisch überwacht?
  • Wird die Verbindung zwischen Uhr und Smartphone überwacht?
  • Wird die Verbindung zu einem externen Bluetooth-Notruftaster überwacht?
  • Wird die Erreichbarkeit des Servers geprüft?
  • Wird die Verbindung vom Server zur Alarmempfangsstelle überwacht?
  • In welchen Zeitabständen erfolgt die Überwachung?
  • Wie wird ein Ausfall protokolliert?

Bitten Sie um eine eindeutige Aufstellung, welche Abschnitte der Übertragungskette überwacht werden und welche nicht.

3. Was geschieht bei Verlust der Funk- oder Datenverbindung?

Mobilfunk, WLAN und Bluetooth können durch bauliche Gegebenheiten, Funkabschattung, technische Störungen oder fehlende Netzversorgung ausfallen.

Fragen Sie deshalb:

  • Wie erkennt das System einen Verbindungsverlust?
  • Nach welchem Zeitraum wird der Ausfall erkannt?
  • Wird daraus eine technische Störungsmeldung erzeugt?
  • Erhält die Alarmempfangsstelle eine Meldung?
  • Wird der Träger der Smartwatch gewarnt?
  • Bleibt die Warnung bis zur Behebung oder Quittierung aktiv?
  • Welche Handlung wird vom Beschäftigten bei einer Störung erwartet?

Eine Warnung ist nur hilfreich, wenn die betroffene Person sie eindeutig wahrnehmen und richtig einordnen kann.

4. Wie wird der Träger über eine eingeschränkte Schutzfunktion informiert?

Der Beschäftigte darf sich nicht allein deshalb geschützt fühlen, weil die Uhr eingeschaltet ist und auf dem Display normal erscheint.

Klären Sie daher:

  • Gibt es eine akustische Störungsmeldung?
  • Wird durch Vibration gewarnt?
  • Gibt es eine eindeutige optische Anzeige?
  • Kann die Warnung übersehen oder versehentlich geschlossen werden?
  • Wird zwischen niedrigem Akkustand, Netzverlust und Serverausfall unterschieden?
  • Muss eine Störung quittiert werden?
  • Wird eine nicht quittierte Störung eskaliert?

Lassen Sie sich die Anzeigen und Warnsignale am realen Gerät demonstrieren.

5. Werden automatische Selbst- und Funktionstests durchgeführt?

Die DGUV Regel 112-139 enthält eigene Abschnitte zu Funktionstests, Betrieb, Wartung und Prüfungen. Daraus sollte jedoch ohne die maßgebliche technische Spezifikation oder Prüfgrundlage keine pauschale Aussage zu einem bestimmten automatischen Prüfintervall abgeleitet werden.

Fordern Sie deshalb konkrete Angaben vom Anbieter:

  • Welche automatischen Selbsttests führt das System durch?
  • Welche Komponenten werden dabei tatsächlich geprüft?
  • Wird nur das Endgerät geprüft oder die gesamte Übertragungskette?
  • In welchem Intervall erfolgen die Tests?
  • Werden Server und Alarmempfangsstelle einbezogen?
  • Was geschieht bei einem fehlgeschlagenen Test?
  • Wo werden die Ergebnisse protokolliert?
  • Wie lange bleiben die Prüfprotokolle verfügbar?
  • Kann der Betreiber die Ergebnisse exportieren?

Falls für Ihren Anwendungsfall ein bestimmtes Prüfintervall durch einen Sachverständigen, Unfallversicherungsträger oder eine zugrunde gelegte Prüfspezifikation gefordert wird, sollte dieses Intervall ausdrücklich in die Leistungsbeschreibung und Abnahmeprüfung aufgenommen werden.

6. Was passiert, wenn ein aktives Gerät keine Lebenszeichen mehr sendet?

Dies ist eine der wichtigsten und zugleich häufig übersehenen Fragen.

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:

Ein Beschäftigter steigt in einen Brunnen, Schacht, Tunnel oder abgeschirmten Technikbereich. Dort bricht die Verbindung ab. Anschließend tritt ein medizinischer Notfall oder Unfall ein.

Das Endgerät kann nun möglicherweise keinen SOS-, Lage- oder Bewegungslosigkeitsalarm mehr übertragen.

Die entscheidende Frage lautet:

Wie erkennt das System eine mögliche Notlage, wenn überhaupt kein Alarm mehr übertragen werden kann?

Fragen Sie den Anbieter:

  • Überträgt jedes aktive Gerät regelmäßige Lebenszeichen oder Keepalive-Meldungen?
  • Welches Zeitintervall wird dafür verwendet?
  • Wie viele Lebenszeichen dürfen ausbleiben?
  • Nach welchem Zeitraum gilt ein Gerät als nicht mehr erreichbar?
  • Wird das Ausbleiben an der Alarmempfangsstelle als technische Störung oder als Alarm angezeigt?
  • Welche organisatorische Reaktion wird ausgelöst?
  • Beginnt automatisch eine Eskalation oder Nachverfolgung?
  • Wird zwischen einem regulär abgemeldeten und einem unerwartet verstummten Gerät unterschieden?
  • Können die Zeitvorgaben an die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden?
  • Werden Verbindungsverlust, Alarmierung und Bearbeitung revisionsfähig dokumentiert?

Eine konkrete Zeitvorgabe sollte im Artikel nur dann als normative Pflicht bezeichnet werden, wenn die dafür maßgebliche Norm-, Prüf- oder Vertragsstelle eindeutig vorliegt. Für die Beschaffung kann der Betreiber jedoch selbst eine maximale Erkennungs- und Reaktionszeit als verbindliche Anforderung festlegen.

7. Wird die Alarmempfangsstelle technisch überwacht?

Auch ein korrekt übertragener Alarm hilft nicht, wenn die Empfangseinrichtung ausgefallen oder nicht erreichbar ist.

Klären Sie:

  • Wie wird die technische Erreichbarkeit der Alarmempfangsstelle überwacht?
  • Wird ein Ausfall der Alarmsoftware erkannt?
  • Wird der Ausfall von Datenbank, Netzwerk oder Kommunikationsdiensten erkannt?
  • Gibt es redundante Empfangseinrichtungen?
  • Was passiert bei Wartung oder Systemneustart?
  • Wer erhält technische Störungsmeldungen?
  • Wird der Träger gewarnt, wenn keine reguläre Alarmannahme möglich ist?
  • Gibt es einen definierten Ersatzweg?

Die DGUV Regel 112-139 behandelt den technischen Alarm beim Ausfall einer PNA ausdrücklich als eigenen Punkt.

8. Wie wird sichergestellt, dass ein Alarm tatsächlich bearbeitet wird?

Technische Zustellung und menschliche Bearbeitung sind nicht dasselbe.

Fragen Sie:

  • Ist die Alarmempfangsstelle dauerhaft besetzt?
  • Wie wird die Besetzung organisatorisch sichergestellt?
  • Muss ein Operator einen Alarm quittieren?
  • Was geschieht, wenn keine Quittierung erfolgt?
  • Gibt es eine automatische Eskalation an weitere Personen oder Stellen?
  • Werden Annahme- und Reaktionszeiten protokolliert?
  • Was gilt bei Schichtwechsel, Pause oder kurzfristiger Abwesenheit?
  • Existiert ein Rückfallweg zu einer externen Leitstelle?

Lassen Sie sich nicht nur den Eingang eines Alarms zeigen. Prüfen Sie den vollständigen Ablauf bis zur Einleitung der Hilfsmaßnahme.

9. Wie ist die Stromversorgung von Server und Empfangsstelle abgesichert?

Ein Stromausfall kann neben Servern und Leitstellenrechnern auch Netzwerkkomponenten, Router, WLAN-Infrastruktur oder lokale Gateways betreffen.

Fragen Sie:

  • Welche Systemkomponenten sind durch eine USV oder Ersatzstromversorgung abgesichert?
  • Welche Komponenten sind nicht abgesichert?
  • Welche Überbrückungszeit wurde vorgesehen?
  • Wird ein Netzausfall automatisch gemeldet?
  • Wie werden Router, Switches, Gateways und Monitore berücksichtigt?
  • Gibt es einen kontrollierten Weiterbetrieb oder ein geordnetes Herunterfahren?
  • Welche Alarmwege stehen bei längerem Stromausfall weiterhin zur Verfügung?
  • Wie wird die Ersatzstromversorgung regelmäßig geprüft?

Behauptungen wie „DGUV-konform“ sollten nicht an einer einzelnen USV festgemacht werden. Bewertet werden muss das vollständige technische und organisatorische Betriebskonzept.

10. Wird ein zusätzlicher Bluetooth-Notruftaster überwacht?

Ein separater Notruftaster kann Vorteile bieten, etwa eine bessere Erreichbarkeit unter Schutzkleidung oder eine einfachere Bedienung mit Handschuhen.

Er fügt dem System aber eine weitere Funkstrecke und eine weitere Energiequelle hinzu.

Fragen Sie:

  • Arbeitet der Taster verbindungsorientiert oder über BLE-Advertisements?
  • Wie erkennt das System, dass der Taster nicht mehr erreichbar ist?
  • Wird eine leere oder schwache Batterie gemeldet?
  • Wie schnell wird ein Reichweitenverlust erkannt?
  • Wird der Träger eindeutig gewarnt?
  • Wird die Störung an die Zentrale übertragen?
  • Kann ein nur scheinbar verbundener Taster erkannt werden?
  • Wie wird die korrekte Zuordnung zwischen Taster und Träger sichergestellt?
  • Wird der komplette Alarmweg regelmäßig getestet?

Der Taster darf nicht lediglich in einer App als gekoppelt erscheinen. Seine tatsächliche Verfügbarkeit muss nachvollziehbar geprüft werden können.

11. Was passiert bei niedrigem Akku oder ausgeschaltetem Gerät?

Eine Smartwatch ist nur verfügbar, solange ihre Energieversorgung ausreicht.

Klären Sie:

  • Ab welchem Ladezustand wird gewarnt?
  • Wie lange bleibt das Gerät danach voraussichtlich betriebsbereit?
  • Wird der niedrige Akkustand an die Zentrale gemeldet?
  • Was geschieht, wenn ein aktives Gerät ausgeschaltet wird?
  • Wird ein unerwartetes Ausschalten als Störung erkannt?
  • Wer kontrolliert vor Arbeitsbeginn den Ladezustand?
  • Gibt es dokumentierte Lade-, Ausgabe- und Rückgabeprozesse?
  • Wie verhält sich die Laufzeit bei schwacher Netzversorgung oder häufiger Standortübertragung?

Die nominelle Akkulaufzeit allein ist wenig aussagekräftig. Entscheidend ist die Laufzeit unter den tatsächlichen Einsatzbedingungen.

12. Wie wird die betroffene Person lokalisiert?

GPS beziehungsweise GNSS funktioniert in Gebäuden, Kellern, Schächten und abgeschirmten Bereichen häufig nur eingeschränkt oder gar nicht.

Fragen Sie:

  • Welche Ortungsverfahren werden innen und außen eingesetzt?
  • Welche Position wird bei einem Alarm übertragen?
  • Wie aktuell ist diese Position?
  • Wird die letzte bekannte oder eine aktuell ermittelte Position angezeigt?
  • Wie genau ist die Ortung in Ihrem realen Einsatzbereich?
  • Wurde die Ortungsqualität vor Ort getestet?
  • Wie werden Etagen, Räume und abgegrenzte Anlagenbereiche unterschieden?
  • Was passiert, wenn keine Position ermittelt werden kann?
  • Erhält die Alarmempfangsstelle einen erkennbaren Hinweis auf eine unsichere oder veraltete Position?

Die DGUV Information 212-139 nennt für PNA-11 bei kritischen Gefährdungsstufen unter anderem geeignete Maßnahmen zur Lokalisierung sowie eine zuverlässige, ständig vorhandene Funkversorgung im abzusichernden Bereich.

13. Welche Prüfungen und schriftlichen Nachweise liegen vor?

Produktbroschüren und Funktionsdemonstrationen ersetzen keine belastbaren Nachweise.

Fordern Sie abhängig vom Einsatzfall:

  • vollständige Systembeschreibung
  • Aufstellung aller sicherheitsrelevanten Komponenten
  • Prüfberichte und Zertifikate
  • Herstellererklärung zur Eignung
  • Beschreibung der Funk- und Verbindungsüberwachung
  • Selbsttest- und Wartungskonzept
  • Alarm- und Störungsprotokolle
  • Nachweis der Funkversorgung im vorgesehenen Einsatzbereich
  • Beschreibung der Alarmempfangsstelle
  • Eskalations- und Vertretungskonzept
  • Nachweis der Ortungsqualität
  • Datenschutz- und Löschkonzept
  • Notfall- und Wiederanlaufkonzept
  • Abnahmeprotokoll für die konkrete Installation

Bei PNA-11 für kritische Gefährdungsstufen nennt die DGUV Information 212-139 zusätzliche Anforderungen. Dazu zählen unter anderem die Übereinstimmung mit DIN VDE V 0825-11, geeignete Lokalisierungsmaßnahmen, zuverlässige Funkversorgung und eine schriftliche Bestätigung der Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen der DGUV Regel 112-139 durch eine sachverständige Person oder den Hersteller.

So testen Sie eine Smartwatch-Lösung vor der Beschaffung

Eine Präsentation unter idealen Bedingungen genügt nicht. Vereinbaren Sie einen Test im vorgesehenen Einsatzbereich.

Dabei sollten mindestens folgende Szenarien praktisch geprüft werden:

  1. Manuelle SOS-Auslösung
  2. Willensunabhängige Alarmauslösung
  3. Verlust der Mobilfunkverbindung
  4. Verlust der WLAN-Verbindung
  5. Verlust eines gekoppelten Bluetooth-Tasters
  6. Ausfall des Smartphones oder Gateways
  7. Nichterreichbarkeit des Servers
  8. Ausbleiben der Keepalive-Meldungen eines aktiven Geräts
  9. Niedriger Akkustand
  10. Ausschalten eines aktiven Geräts
  11. Alarm ohne Operator-Quittierung
  12. Ausfall der primären Alarmempfangsstelle
  13. Stromausfall einer lokalen Systemkomponente
  14. Ortung in Gebäuden, Kellern und abgeschirmten Bereichen
  15. Vollständige Eskalation bis zum Beginn der Hilfsmaßnahme

Dokumentieren Sie für jeden Test:

  • erwartetes Verhalten
  • tatsächlich beobachtetes Verhalten
  • Erkennungszeit
  • Anzeige am Endgerät
  • Anzeige an der Alarmempfangsstelle
  • ausgelöste Eskalation
  • protokollierte Ereignisse
  • festgestellte Abweichungen
  • vereinbarte Korrekturmaßnahmen

Anbieterantworten richtig bewerten

Für die Angebotsauswertung empfiehlt sich ein einfaches Nachweisschema:

Grün: Funktion wurde schriftlich beschrieben, praktisch nachgewiesen und vertraglich zugesichert.

Gelb: Funktion wurde mündlich erklärt oder demonstriert, aber nicht vollständig dokumentiert.

Rot: Funktion ist nicht vorhanden, nicht nachvollziehbar beschrieben oder nicht nachweisbar.

Entscheidend ist nicht die Anzahl der Funktionen auf dem Datenblatt. Entscheidend ist, welche Eigenschaften für den konkreten Arbeitsplatz erforderlich sind und welche davon belastbar nachgewiesen wurden.

Häufige Warnsignale bei Angeboten

Prüfen Sie ein Angebot besonders sorgfältig, wenn:

  • nur SOS-Taste, GPS und Sturzerkennung beworben werden,
  • keine vollständige Systemarchitektur vorgelegt wird,
  • die Funkstreckenüberwachung nicht beschrieben ist,
  • unklar bleibt, was bei einem Serverausfall geschieht,
  • Keepalive-Intervalle und Reaktionen auf ausbleibende Meldungen nicht genannt werden,
  • keine technische Überwachung der Alarmempfangsstelle erkennbar ist,
  • die Alarmbearbeitung nur per E-Mail oder Push-Nachricht beschrieben wird,
  • keine Eskalation bei fehlender Quittierung vorhanden ist,
  • mit „DGUV-konform“ geworben wird, ohne die konkrete Grundlage zu benennen,
  • Zertifikate nur für einzelne Komponenten statt für das betrachtete Gesamtsystem vorgelegt werden,
  • die Lösung nicht im tatsächlichen Einsatzbereich getestet werden kann.

Smartwatch oder PNA: Nicht das Endgerät entscheidet

Eine Smartwatch kann Bestandteil einer geeigneten Lösung für den Alleinarbeiterschutz sein. Umgekehrt ist nicht jede als PNA bezeichnete Lösung automatisch für jeden Arbeitsplatz geeignet.

Die Auswahl muss sich an der Gefährdungsbeurteilung, der erforderlichen Zuverlässigkeit und der vollständigen Rettungskette orientieren.

Die wichtigste Frage an den Anbieter lautet deshalb nicht:

Welche Alarme kann Ihre Uhr auslösen?

Sondern:

Wie weisen Sie nach, dass ein aktives Gerät, die Übertragungswege, die Alarmempfangsstelle und die Alarmbearbeitung verfügbar sind, und was geschieht, wenn ein Teil dieser Kette ausfällt?

Nur wenn diese Frage eindeutig, schriftlich und praktisch nachvollziehbar beantwortet wird, lässt sich die Eignung für den vorgesehenen Alleinarbeitsplatz belastbar bewerten.

Von der Anforderung zur einsatzbereiten PNA

Die Auswahl eines Systems ist nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass Alarmierung, Ortung, Alarmbearbeitung und organisatorische Prozesse im Ernstfall zuverlässig funktionieren.

LIV tec entwickelt und liefert zertifizierte Personen-Notsignal-Anlagen für den professionellen Alleinarbeiterschutz.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Einführung und dem Betrieb einer vollständigen Personen-Notsignal-Anlage. Von der Geräteauswahl über die Ortungs- und Kommunikationsinfrastruktur bis zur Anbindung der PNEZ und der Inbetriebnahme vor Ort.

Unsere Lösungen erfüllen die Anforderungen an eine überwachte Rettungskette und stellen die notwendigen Nachweise für einen professionellen Einsatz bereit.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen fachlichen Information und ersetzt keine individuelle Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Beratung oder Prüfung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger beziehungsweise eine qualifizierte sachverständige Person. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den konkreten Tätigkeiten, Gefährdungen, Umgebungsbedingungen und betrieblichen Abläufen ab.

Autor: 
LIV tec GmbH – Fachbereich Personen-Notsignal-Anlagen
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